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Haus- Wohnungs- und Grundeigentümer-Verein für Stadt und Kreis Peine e.V.
Aktuelles
  • Überwachung alter Vollstreckungstitel in Kooperation mit der Creditreform
    Um den HWG-Mitgliedern bei der Durchsetzung ihrer berechtigten Forderungen gegen säumige Mieter zu helfen, hat unser Verein die bereits bestehende Zusammenarbeit bei Bonitätsabfragen mit Creditreform Braunschweig erheblich ausgedehnt. „Ausstehende Mietforderungen und Prozesskosten, die oft Beträge von nahezu 10.000,00 € erreichen, bringen viele Vermieter in finanzielle Bedrängnis“ stellt der Peiner HWG-Justiziar Uwe Freundel fest.
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  • Grundstücksmarktbericht 2011 für den Landkreis Peine: Talsohle noch nicht erreicht!
    Jährlich gibt der zentrale Gutachterausschuss für Grundstückswerte Braunschweig einen Überblick heraus, wie sich Umsätze und Preise am Grundstücksmarkt in den Landkreisen Peine, Wolfenbüttel und Goslar und den kreisfreien Städten Braunschweig und Salzgitter entwickelt haben. Insgesamt hat sich der regionale Grundstücksmarkt im Jahr 2010 als relativ stabil erwiesen, auch wenn langfristig betrachtet die Preise schon in erheblichem Umfang gefallen sind.
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  • Neue Version der „Mietvertrag online” Software (Oktober 2011)
    Ab sofort stellen wir Ihnen die die aktualisierte Version 10/11 der Software zum Download bereit. Aufgrund einiger Änderungen wird die Aktualiserung auf diese Version empfohlen.

     
  • Wie kürze ich in Vermietungsannoncen richtig ab?
    Auf Wunsch mehrerer HWG-Mitglieder haben wir Ihnen die nachstehend gängigen Abkürzungen für Vermietungsanzeigen als Zeitungsannoncen zusammengestellt, wie sie auch beim Immobilienverband Deutschland IVD-Nord e.V. verwendet werden
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  • Wichtige Neuerung des Nachbarrechts:
    “5-Jahres-Verwirkungsfrist“ geändert
    Nach Ablauf von 5 Jahren war der Nachbar bisher mit seiner Forderung nach Rückschneidung zurückgewachsener Bäume und Sträucher an der Grundstücksgrenze ausgeschlossen. Dieses hat sich geändert.
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  • Warum sind Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen so wichtig!
    Wenn eine Person aufgrund einer Erkrankung (z. B. Unfall, Schlaganfall, Demenz etc.) nicht mehr in der Lage ist, ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise selbst zu besorgen, wird grundsätzlich vom Vormundschaftsgericht ein Betreuer bestellt, und zwar für die Aufgabenkreise, in denen die Betreuung erforderlich ist. Der Betreuer ist gegenüber dem Vormundschaftsgericht zur Rechnungslegung verpflichtet und muss in vielen Fällen - unterschiedlich nach Inhalt der jeweiligen Rechtshandlung - zusätzlich eine Genehmigung des Vormundschaftsgerichtes einholen.

    Dieses umständliche Verfahren kann vermieden werden, wenn rechtzeitig eine Vorsorgevollmacht erteilt wurde. Die Vorsorgevollmacht empfiehlt sich insbesondere dann, wenn der Vollmachtgeber einer anderen Person (z.B. Ehegatten oder Kinder) in hohem Maße vertrauen kann.

    Wichtig! Bei Verfügungen, die den Grundbesitz des Vollmachtgebers betreffen (z. B. Verkauf, Übertragung, Grundschuldbestellung oder Grundschuldlöschung) ist die notarielle Beurkundung der Vorsorgevollmacht erforderlich. Dabei empfiehlt es sich, die Vorsorgevollmacht, wie sie sich aus anliegendem Muster ergibt, mit einer Patientenverfügung zu verbinden. Bei der Patientenverfügung erklären Sie in schriftlicher Form gegenüber dem behandelnden Arzt Ihren Willen bezüglich sämtlicher medizinischer Behandlung für den Fall, dass Sie sich nicht mehr entsprechend äußern können. So sieht das Muster einer klugen Vorsorgevollmacht mit Patientenverfügung aus:

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  • Schock für Peiner Vermieter: Räumungskostenvorschuss inzwischen bis 25.000,00 EUR!
    Immer wieder macht es die Berater des HWG Peine betroffen, die Verzweiflung von Mitgliedern erleben zu müssen, wenn ihnen Räumungskostenvorschussanforderungen zwischen 6.000,00 und 25.000,00 € - je nach Wohnungsgröße - von Gerichtsvollziehern ins Haus flattern. Wie kann man sich dagegen schützen?
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  • Mieter-Bonitätsprüfung dringend angeraten!
    Immer dann, wenn eine Neuvermietung ansteht, stellt sich dem Vermieter die gleiche Frage: Wen hole ich mir da als neuen Mieter ins Haus? Mitglieder unseres Vereins haben an dieser Stelle einen Vorteil: Sie können ihren Verein befragen.
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  • HWG-Rechtsberatung extrem kostengünstig!
    Zum 01. Juli 2006 hat sich das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz geändert und ermöglicht die freie Vereinbarung der Vergütung zwischen Ratsuchendem und Anwalt. Aufgrund entsprechender Verständigung der Mitglieder des Peiner Anwaltsvereins soll das Mindesthonorar pro Stunde bei einer ausschließlichen Beratung oder Erstberatung 150,00 € betragen.
    Für Mitglieder des HWG Peine ist die Beratung bei den vereinsangebundenen Anwälten im Rahmen seiner satzungsmäßigen Aufgabe „rund um die Immobilie“ kostenfrei.
    Noch günstiger stellt sich dieser Vergleich bei der Abfassung anwaltlicher Schreiben dar. Sobald der Anwalt schriftlich mit einem möglichen Prozessgegner in Kontakt tritt, gilt das bisherige gesetzliche Vergütungsrecht. So kostet ein anwaltliches Kündigungsschreiben eines Vermieters bei einer monatlichen Bruttomiete von 350,00 € etwa 400,00 €, derweil ein HWG-Mitglied hierfür nur 10,00 € zzgl. MwSt. und Portokosten zahlen muss.

     
  • Kostenfreie Kurzberatung in Fragen des Steuerrechts für HWG-Mitglieder
    In Fragen des Steuerrechtes erhalten unsere Mitglieder ab Juli 2009 eine kostenfreie Kurzberatung durch unseren Kooperationspartner, der DK-Steuerberatungsgesellschaft mit ihrem Geschäftsführer, Steuerberater Holger Dittmann. Um die Einzelheiten zu erfahren, klicken Sie einfach auf den Link Steuerberatung.