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Haus- Wohnungs- und Grundeigentümer-Verein für Stadt und Kreis Peine e.V.
Aktuelles
  • Der neue Mietspiegel 2017/2018 für den Landkreis Peine liegt vor!
    Nach mehrmonatigen Gesprächen und Prüfung von Unterlagen haben der Mieterverein und der Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümerverein (HWG) eine Einigung über die neue Mietwerttabelle mit ihren umfangreichen Erläuterungen erzielt. Der Mietspiegel für den Landkreis Peine, der nunmehr seit 36 Jahren herausgegeben wird, liefert Informationen über ortsübliche Vergleichsmieten verschiedener Wohnungskategorien im Landkreis Peine. Er trägt dazu bei, das Mietpreisgefüge im nicht preisgebundenen Wohnungsbestand transparent zu machen, Streitigkeiten zwischen Mietvertragsparteien zu vermeiden, Kosten der Beschaffung von Informationen über Vergleichsmieten im Einzelfall zu verringern und den Gerichten die Entscheidung in Streitfällen zu erleichtern.
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  • Grundstücksmarktbericht 2016 für den Landkreis Peine
    Weiterer Anstieg der Immobilienpreise
    Jährlich gibt der Gutachterausschuss für Grundstückswerte Braunschweig-Wolfsburg einen Überblick heraus, wie sich Umsätze und Preise am Grundstücksmarkt in den Landkreisen Peine, Celle, Gifhorn, Helmstedt und Wolfenbüttel sowie den Städten Braunschweig, Salzgitter und Wolfsburg entwickelt haben.
    Der Grundstücksmarktbericht wendet sich vor allem an Personen, die Immobilien erwerben, veräußern oder beleihen wollen und soll ihnen hierbei Hilfestellung leisten. Der Grundstücksmarktbericht kann dem Leser nur eine Orientierung geben und ihn vor groben Fehleinschätzungen des Preisniveaus von Immobilien bewahren. Für die gesamte Region lässt sich feststellen, dass die Immobilienpreise für 2015 weiter gestiegen sind. Die anhaltend niedrigen Darlehenszinsen haben zu einer Zunahme der Nachfrage nach Wohnimmobilien geführt. Auch das stabile Wirtschaftswachstum und die sicheren Arbeitsplätze mit steigendem Einkommen haben dazu beigetragen. Peine profitiert dabei von seiner zentralen Lage mit guten Verkehrsanbindungen zu den Oberzentren Hannover und Braunschweig.
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  • Neue Entgeltordnung
    Die  ab 01.01.2017 geltende Entgeltordnung für unseren Sonderservice und unser umfangreiches Formularwesen finden Sie ab 01.01.2017 geltende Entgeltordnung für unseren Sonderservice und unser umfangreiches Formularwesen finden Sie hier.

     
  • Neues System für die Nutzung der elektronischen Mietverträge
     In dem neuen Online-Shop stehen Ihnen die Mietverträge nunmehr im PDF-Format zur Verfügung. Dies hat den entscheidenden Vorteil, dass nun alle gängigen Betriebssysteme genutzt werden können. Die Vordrucke können einfach und komfortabel ausgefüllt und bearbeitet werden.

     
  • Neue Mitarbeiterin in der HWG-Rechtsberatung
    Ab 2. Januar 2017 ist die Peiner Rechtsanwältin Cornelia Albes-Schäfer zusätzlich in die Rechtsberatung des HWG-Peine eingetreten, die weiterhin vom Vereinsjustiziar und Fachanwalt für Mietrecht, Uwe Freundel, geleitet wird. Mit Rechtsanwalt Uwe Freundel, Rechtsanwältin Ina Munzel und nunmehr Rechtsanwältin Cornelia Albes-Schäfer verstärkt der Verein sein Beratungsangebot für die Vereinsmitglieder. Für erbrechtliche Fragestellungen steht Rechtsanwalt und Notar Dr. jur. Christian Malte Gladis, Fachanwalt für Erbrecht, zusätzlich zur Verfügung.

     
  • Wie fülle ich einen Mietvertrag richtig aus?
    Unsere Mitglieder stehen immer wieder vor der nicht leichten Aufgabe die von unserem Verein angebotenen Formularmietverträge richtig auszufüllen und nichts zu vergessen.
    Ab sofort halten wir in unserer Geschäftsstelle für alle Mitglieder ein anschauliches, zugleich kostenloses Merkblatt bereit, das Ihnen ein wertvoller Begleiter und Hinweisgeber beim Ausfüllen Ihres Mietvertrages sein soll. Dabei unterscheidet dieses Merkblatt danach , ob Sie einen Vertrag für eine normale Wohnung , eine Eigentumswohnung, für ein Einfamilien- oder Reihenhaus abschließen wollen.
    Bitte nutzen Sie diese neue Hilfe unseres Vereins. Auf Wunsch schicken wir Ihnen unser neu entwickeltes Merkblatt gern auch per Mail zu.

     
  • Kooperation mit Schimmelsachverständigem zu Vorzugskonditionen
    Feuchteschäden und Schimmel in Wohnungen werden immer mehr zu einem Problem. Vielfach durchgeführte Dämmungen an Fassaden stellen veränderte Anforderungen an das Heizungs- und Lüftungsverhalten. Häufig sind die Ursachen von Feuchtigkeitsschäden zwischen den Mietvertragsparteien streitig. Erst ein Gutachten schafft Aufklärung.
    Ab sofort ermöglicht unseren HWG-Mitgliedern eine Kooperationsvereinbarung unseres Vereins mit der Physikalisch-Technischen Analyse GmbH (PTA) die Inauftraggabe von Gutachten zum Vorzugspreis von 395 Euro inklusive MwSt und Fahrtkosten.
    Nachfolgend die Kontaktdaten:

    PTA Physikalisch-Technische Analysen GmbH

    Dornbergsweg 2

     

    38855 Wernigerode

    Büro Goslar

    Tel 03943-935682

    Tel 05321-80301

    Fax 03943-935638

    Tel 05321-80302

    Ansprechpartner: Dr. Herbert Wagner

    Tel 05321-80301

    E-Mail: Wagner@pta-physik.de



  • 25 % Preisnachlass für HWG-Mitglieder auf Vermietungs-Anzeigen bei ImmobilienScout24
    Für HWG-Mitglieder, die einen neuen Mieter suchen, kann unser Verein mit einer erfreulichen Nachricht aufwarten: Wenn eine Wohnung zur Vermietung angeboten wird, geschieht dies immer häufiger nicht nur durch klassische Zeitungsanzeigen sondern auch durch Inserate im Internet, beispielsweise auf der Seite „www.immobilienscout24.de“. ImmobilienScout24 ist seit mehr als 15 Jahren in Deutschland erfolgreich und gehört zu den bedeutendsten Immobilienportalen weltweit.
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  • Abmahnfalle Energieausweis
    Die am 01. Mai in Kraft getretene novellierte Energieeinsparverordnung (EnEV) 2014 hat die Energieausweispflicht erheblich verschärft. Auch die Anforderungen an den Energieausweis selbst wurden verändert und teilen Gebäude nun in Energieeffizienzklassen ein, wie man sie bislang vor allem von Elektrogeräten kannte.
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  • Schock für Vermieter: Räumungskostenvorschussanforderungen
    Es müssen nicht die zur Zeit so oft erwähnten Mietnomaden sein, die private Vermieter in Schwierigkeiten bringen. Eine weitere Zeiterscheinung ist die Zunahme überschuldeter privater Haushalte, bei denen die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens lediglich eine Frage der Zeit ist. In Deutschland gibt es mehr als 3 Mio. überschuldete Privathaushalte. Zahlungsunfähigkeit des Mieters bedeutet nicht allein das Ausbleiben von Mietzahlungen. Dies allein schon kann einen Vermieter, der die Wohnung finanziert, im Extremfall selbst in den Ruin treiben. Vermieter werden dann noch öfter den langen Leidensweg gehen müssen, an dessen Ende nicht einmal Erlösung wartet. Auf diesem Kreuzweg häufen sich erst einmal die Schulden: Mietschulden, Sachverständigen-, Gerichts- und Anwaltskosten, die Kosten der Zwangsräumung, oft noch Kosten für die Entsorgung des Sperrmülls, ausstehende Nachzahlungen aus Betriebs- und Heizungskostenabrechnungen einschließlich der Kosten für Schönheitsreparaturen und Schadensbeseitigung.
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  • Warum sind Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen so wichtig!
    Wenn eine Person aufgrund einer Erkrankung (z. B. Unfall, Schlaganfall, Demenz etc.) nicht mehr in der Lage ist, ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise selbst zu besorgen, wird grundsätzlich vom Vormundschaftsgericht ein Betreuer bestellt, und zwar für die Aufgabenkreise, in denen die Betreuung erforderlich ist. Der Betreuer ist gegenüber dem Vormundschaftsgericht zur Rechnungslegung verpflichtet und muss in vielen Fällen - unterschiedlich nach Inhalt der jeweiligen Rechtshandlung - zusätzlich eine Genehmigung des Vormundschaftsgerichtes einholen.

    Dieses umständliche Verfahren kann vermieden werden, wenn rechtzeitig eine Vorsorgevollmacht erteilt wurde. Die Vorsorgevollmacht empfiehlt sich insbesondere dann, wenn der Vollmachtgeber einer anderen Person (z.B. Ehegatten oder Kinder) in hohem Maße vertrauen kann.

    Wichtig! Bei Verfügungen, die den Grundbesitz des Vollmachtgebers betreffen (z. B. Verkauf, Übertragung, Grundschuldbestellung oder Grundschuldlöschung) ist die notarielle Beurkundung der Vorsorgevollmacht erforderlich. Dabei empfiehlt es sich, die Vorsorgevollmacht, wie sie sich aus anliegendem Muster ergibt, mit einer Patientenverfügung zu verbinden. Bei der Patientenverfügung erklären Sie in schriftlicher Form gegenüber dem behandelnden Arzt Ihren Willen bezüglich sämtlicher medizinischer Behandlung für den Fall, dass Sie sich nicht mehr entsprechend äußern können. So sieht das Muster einer klugen Vorsorgevollmacht mit Patientenverfügung aus:

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